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//Wür Friderich der erste, von Gottes Gnaden erwöhlter Römischer Kayser,

zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, bekhennen, thuen kundt, daß uns unsere

WüP 2, 5 liebe getreue Burger und Maister des ehrsamben, löblichen und wohlversuechten

$t Handtwerkhs der Tuech$escherer (und Gewandt)scherer zu Würzburckh underthenig

zu erkhenen geben und diemüettig gebetten, ihnen ihr ehrsamb und löblich

Handtwerkh zu befreyen, als wollen wür aus Röm$. Kays$. May$. Macht, Gewalt

$t und Freyheit ihnen geben und verleychen, daß sye hinfüro und zu ewigen

WüP 2, 10 Zeiten allwegen und auf den Tag des H$. Erzengels und Himelsfürsten

St$. Michael sollen aus Römischer und Kays$. May$. Macht, Krafft und

Gnadte, Gewaldt haben Versamblung, Zusambenkunfft, Rath, Gericht und

Capitl zu halten, Sachen und Händl des Handtwerkhs betreffent zu verrichten

und zu vereinigen Macht haben. Zuvor aber und ehe solche Zusambenkunfften

WüP 2, 15 geschechen, sollen alle Maister und Gesöllen und ein ganz ehrsamb Handtwerkh

$t mit einer öffentlichen Kriegsfahnen zu dem hoch$e-heyligsten und yberheyligsten

$t Mesopfer in daß hoche Thumbstifft, daß Haus des H$. Seeligmachers

gehen und den H$. Gottesdienst und daß Gebett mit allen Fleis und Ansehen

$t nach Cristlichen, Catholischen und Römischen Gebrauch verrichten,

WüP 2, 20 nach Verrichtung göttlichen Ambts das Gericht und Capitl in einer benanten

//Behausung mit allem Fleis und Gerechtigkeit vollführen, Gericht halten, Urtheil

$t sprechen und Recht handlen, ausgenohmen im Handtwerkh, so sichs

zuetruege, sollen sye keine Malefizsachen verrichten. In den Panier (und