//Wür Friderich der erste, von Gottes Gnaden erwöhlter Römischer Kayser,
zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, bekhennen, thuen kundt, daß uns unsere
WüP 2, 5 liebe getreue Burger und Maister des ehrsamben, löblichen und wohlversuechten
$t Handtwerkhs der Tuech$escherer (und Gewandt)scherer zu Würzburckh underthenig
zu erkhenen geben und diemüettig gebetten, ihnen ihr ehrsamb und löblich
Handtwerkh zu befreyen, als wollen wür aus Röm$. Kays$. May$. Macht, Gewalt
$t und Freyheit ihnen geben und verleychen, daß sye hinfüro und zu ewigen
WüP 2, 10 Zeiten allwegen und auf den Tag des H$. Erzengels und Himelsfürsten
St$. Michael sollen aus Römischer und Kays$. May$. Macht, Krafft und
Gnadte, Gewaldt haben Versamblung, Zusambenkunfft, Rath, Gericht und
Capitl zu halten, Sachen und Händl des Handtwerkhs betreffent zu verrichten
und zu vereinigen Macht haben. Zuvor aber und ehe solche Zusambenkunfften
WüP 2, 15 geschechen, sollen alle Maister und Gesöllen und ein ganz ehrsamb Handtwerkh
$t mit einer öffentlichen Kriegsfahnen zu dem hoch$e-heyligsten und yberheyligsten
$t Mesopfer in daß hoche Thumbstifft, daß Haus des H$. Seeligmachers
gehen und den H$. Gottesdienst und daß Gebett mit allen Fleis und Ansehen
$t nach Cristlichen, Catholischen und Römischen Gebrauch verrichten,
WüP 2, 20 nach Verrichtung göttlichen Ambts das Gericht und Capitl in einer benanten
//Behausung mit allem Fleis und Gerechtigkeit vollführen, Gericht halten, Urtheil
$t sprechen und Recht handlen, ausgenohmen im Handtwerkh, so sichs
zuetruege, sollen sye keine Malefizsachen verrichten. In den Panier (und